Allgemeine Geschäftsbedingungen
http://www.straubing.biz
ist ein Projekt der Plaga Sven Computersysteme ansässig in Straubing. Alle
Verträge werden mit der P.S. Computersysteme abgeschlossen.Die folgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge
(in schriftlicher sowie elektronischer Form) welche mit der Plaga .Sven Computersysteme
(nachfolgend P.S. Computersysteme bzw. Provider genannt) geschlossen werden.
Abweichende AGB`s der internationalen Vertragspartner werden nicht zum Vertragsbestandteil.
Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost (nicht
via Email) bestätigt wurden. Mündliche Aussagen und Abreden sind grundsätzlich
unverbindlich. Mit erstmaligem Zugriff auf einen Server des Providers oder
bei Vertragsunterzeichnung gelten diese Bedingungen als anerkannt und angenommen.
§1 Allgemeines
1.1
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und
sonstige Leistungen der P.S. Computersysteme als Verkäufer, sofern sie
nicht mit der schriftlichen Zustimmung der P.S. Computersysteme abgeändert
oder ausgeschlossen werden.
1.2
Abweichende Bedingungen des Käufers, die die P.S. Computersysteme nicht
ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für sie unverbindlich, auch
wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§2 Angebot und Vertragsabschluss
2.1
Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen
werden erst nach schriftlicher Bestätigung der P.S. Computersysteme verbindlich.
2.2
Soweit Verkaufsmitarbeiter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen
abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag gehen, bedürfen diese
stets der schriftlichen Bestätigung des Verkaufsmitarbeiters und der P.S.
Computersysteme .
§3 Lieferungen; Verzug und Lieferungsmöglichkeit
3.1
Der Ablauf bestimmter Lieferfristen befreit den Käufer, der vom Vertrag
zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will,
nicht von der Satzung einer angemessenen Nachfrist und der Erklärung, das
er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Dies gilt nicht, soweit
die P.S. Computersysteme eine Frist oder seinen Termin zur Leistung ausdrücklich
und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
3.2
Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
3.3
Soweit weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz bei der P.S. Computersysteme
oder seinen Erfüllungsgehilfen vorliegt, hat die P.S. Computersysteme Verzug
und Unmöglichkeit nicht zu vertreten. Im übrigen haftet sie nach den
gesetzlichen Vorschriften.
3.4
Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung im nichtkaufmännischen Rechtsverkehr
auf dem Unvermögen des Herstellers oder Vorlieferanten so können Käufer
und P.S. Computersysteme vom Vertrag zurücktreten, soweit der Liefertermin
um drei Monate überschritten wird.
3.5
Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist richtige und rechtzeitige Selbstlieferung
vorbehalten.
3.6
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher
und unverschuldeter Umstände - z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebs-störungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen
Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten etc., - auch wenn sie bei Vorlieferanten
auftreten - verlängert sich, wenn die P.S. Computersysteme an der rechtzeitigen
Erfüllung seiner Verpflichtung behindert ist, die Lieferfrist in angemessenem
Umfang.
Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich
oder unzumutbar, so wird die P.S. Computersysteme von der Lieferverpflichtung
frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als zwei Monate dauert,
ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert
sich die Lieferzeit oder wird die P.S. Computersysteme von der Lieferfrist frei,
so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche geltend machen.
Auf die genannten Umstände kann sich die P.S. Computersysteme nur berufen,
wenn sie den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
3.7
Geringfügige Abweichungen der einzelnen Waren (z.B. Im Farbton oder aufgrund
leichter konstruktiver Veränderungen) berechtigen nicht zum Rücktritt
vom Vertrag.
§4 Versand und Gefahrenübergang, Verpackung
4.1
Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl der P.S.
Computersysteme.
4.2
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn die
Zustellung durch Fahrzeuge der P.S. Computersysteme erfolgt (Gefahrenübergang
bei Verladen auf eigen Fahrzeuge des Verwenders).
Auch bei einen Versand innerhalb des gleichen Ortes handelt es sich um einen
Versendungsverkauf im Sinne §447 BGB.
4.3
Die Waren wird nur auf Wunsch und auf Kosten des Käufers versichert. Die
Verpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
4.4
Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme
aus Gründen, die die P.S. Computersysteme nicht zu vertreten hat, so geht
die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer
über.
4.5
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport
ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das
Lager der P.S. Computersysteme verlassen hat. Bei Sendungen an die P.S. Computersysteme
trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis
zum Eintreffen der Ware bei der P.S. Computersysteme, sowie die gesamten Transportkosten.
§5 Preise und
Zahlungsbedingungen
5.1
Die von der P.S. Computersysteme genannten Preise sind im kaufmännischen
Verkehr vorbehalten, eine Preisänderung der Lieferwerke freibleibend.
5.2
Die Preise verstehen sich unverpackt ab Lager der P.S. Computersysteme oder
ab Lieferwerk.
5.3
Zahlungen für Reparaturen, Dienstleistungen und Ersatzteile sind ohne Abzug
sofort fällig. Sonstige Rechnungen sind innerhalb sieben Tage rein netto
zahlbar.
5.4
Die P.S. Computersysteme nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige
Wechsel zahlungshalber an. Gutschrift über Wechsel und Schecks erfolgen
vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des
Tages, an dem die P.S. Computersysteme über den Gegenstand verfügen
kann.
5.5
Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest angenommen.
5.6
Bei Zahlungsverzug sind - unabhängig von der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens
- Verzugszinsen in Höhe von 3% über den Kontokorrentkreditsatz zu
zahlen.
5.7
Die Aufrechnung mit etwaigen von der P.S. Computersysteme bestrittenen Gegenansprüchen
des Käufers ist nicht statthaft. Die Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechtes
wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche
ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf dem selben Vertragsverhältnis
beruhen.
5.8
Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld
angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers.
Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst
auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
§6 Eigentumsvorbehalt
6.1
Die Ware (auch Softwareentwicklungen) bleibt Eigentum der P.S. Computersysteme
bis zur Zahlung seiner sämtlichen, einschließlich der künftig
entstehenden Forderungen, gleich aus welchen Rechtsgrunde, bis zur Einlösung
sämtlicher, der P.S. Computersysteme in Zahlung gegebenen Wechsel und Schecks,
auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für
die Saldoforderung der P.S. Computersysteme.
6.2
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, in besonders bei Zahlungsverzug,
ist die P.S. Computersysteme zum Rücktritt berechtigt.
6.3
Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt im Auftrag der P.S. Computersysteme
und zwar unentgeltlich so wie ohne Verpflichtung für diesen in der Form,
das die P.S. Computersysteme als Hersteller gemäß §950 BGB anzusehen
ist, also zu jedem Zeitpunkt an den Erzeugnissen Eigentum behält. Bei Verarbeitung
mit anderen, nicht der P.S. Computersysteme gehörenden Waren durch den
Käufer, steht der P.S. Computersysteme das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu der neu entstandenen
Sache zur Zeit der Verarbeitung zu. Für die aus der Verarbeitung entstehende
neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware
im Sinne dieser Bedingungen.
6.4
Die Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen
der P.S. Computersysteme aus dem Geschäftsverhältnis an die P.S. Computersysteme
abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach
Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiter veräußert
wird.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur
berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung
auf die P.S. Computersysteme übergeht. Zu anderen Verfügungen über
die Vorbehaltsware ist die P.S. Computersysteme nicht berechtigt. Auf Verlangen
der P.S. Computersysteme ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem
Drittbesteller, zur Zahlung an die P.S. Computersysteme bekannt zu geben.
6.5
Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind der
P.S. Computersysteme unverzüglich schriftlich mittzuteilen. Bei Pfändungen
ist das Pfändungsprotokoll oder eine Kopie davon beizufügen.
6.6
Übersteigt der Wert der für die P.S. Computersysteme bestehender Sicherheiten
dessen Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so ist die P.S. Computersysteme
auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl
der P.S. Computersysteme verpflichtet.
§7 Mängelrüge und Gewährleistung
7.1
Der Käufer hat die in Empfang genommene Ware unverzüglich nach Eintreffen
auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu überprüfen.
Offensichtliche Mängel hat er innerhalb einer Woche durch schriftliche
Anzeige an die P.S. Computersysteme zu rügen.
7.2
Treten innerhalb der Garantiezeit, an den von der Garantie erfassten Teile Fehler
auf, so ist der Kunde verpflichtet, diese innerhalb einer Frist von 2 Tagen
nach ihrem Auftreten der P.S. Computersysteme anzuzeigen, andernfalls tritt
ein Garantieverlust ein.
In den ersten 6 Monaten nach Übernahme der Waren kann ein Fehler auch ohne
Einhaltung der Anzeigefrist geltend gemacht werden. Software und angefertigte
Programmierungen der P.S. Computersysteme sind von einer Gewährleistung
ausgeschlossen, sofern keine anderweitigen Verträge oder schriftliche Vereinbarungen
getroffen worden sind.
7.3
Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl der P.S. Computersysteme Nachbesserung
fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung.
7.4
Wenn die P.S. Computersysteme eine Ihr gestellte angemessene Nachfrist verstreichen
lässt, ohne die Mängel zu beheben, oder Ersatz zu liefern, oder wenn
Nach- bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist oder von der P.S. Computersysteme
verweigert wird, so steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung
des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
7.5
Durch, seitens des Käufers oder Dritter, unsachgemäß vorgenommene
Eingriffe, Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für
die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
7.6
Fehlt der verkauften Ware im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges eine zugesicherte
Eigenschaft, so steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu.
Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann er nur verlangen, soweit die Zusicherungen
den Zweck verfolgte, ihn hiergegen abzusichern.
7.7
Bei Gebrauchtgeräten wird keine Garantie oder Gewährleistung übernommen.
7.8
Bei Dienstleistungen werden die ordnungsgemäßen Ausführungen
vom Kunden bestätigt. Nachträgliche Reklamationen sind nicht möglich.
7.9
Bei gelieferter Ware werden nur die Garantieleistungen und Mängelleistungen
des Herstellers gewährleistet. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen
an Dritte ist ausgeschlossen.
7.10
P.S. Computersysteme übernimmt keine Haftung bei Betriebsausfällen
und Datenverlusten, die auf einen Garantiefall, oder bei Reparatur der Geräte,
oder nach der Reparatur, entstehen.
7.11
Soweit Software und angefertigte Programmierungen zum Lieferumfang gehören,
werden für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht
eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung
überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen
Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer
in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Hierbei wird auf
die Urheberrechte verwiesen.
§8 Allgemeine Haftungsbegrenzung
Die Haftung der P.S. Computersysteme
richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen
Vereinbarungen.
Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung
von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluß und
aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Dies
gilt für die P.S. Computersysteme wie seine Erfüllungsgehilfen.
§9 Datenschutz
Die P.S. Computersysteme
ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbedingung oder im Zusammenhang
mit dieser enthaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom
Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes
zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz,
dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und
verarbeitet werden.
§10 Zusätzliche Geschäftsbedingungen
Zusätzliche Geschäftsbedingungen
(z. B. mieten von Webspace über die P.S. Computersysteme oder Dritte; allgemeine
Miet- und Wartungsverträge) werden auf den jeweiligen Kauf- oder Mietverträgen
gesondert aufgelistet. (Im Internet werden diese in der Sektion AGB unter dem
Menüpunkt "verwandte Themen" gesondert aufgelistet)
§11 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für
alle Lieferungen, auch frachtfrei, ist Straubing Erfüllungsort für
die Verbindlichkeiten des Käufers. Der Gerichtsstand ist Straubing. Wir
dürfen jedoch am Sitz des Käufers und vor sonst möglichen Gerichten
klagen. Für den Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sowie
es für Geschäfte zwischen Inländern im Inland gilt, ausschließlich
maßgebend. Bei Ungültigkeit von einem oder mehreren Punkten dieser
Bedingungen behalten die Übrigen ihre Gültigke
|