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Allgemeine Geschäftsbedingungen

http://www.straubing.biz ist ein Projekt der Plaga Sven Computersysteme ansässig in Straubing. Alle Verträge werden mit der P.S. Computersysteme abgeschlossen.Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) welche mit der Plaga .Sven Computersysteme (nachfolgend P.S. Computersysteme bzw. Provider genannt) geschlossen werden. Abweichende AGB`s der internationalen Vertragspartner werden nicht zum Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost (nicht via Email) bestätigt wurden. Mündliche Aussagen und Abreden sind grundsätzlich unverbindlich. Mit erstmaligem Zugriff auf einen Server des Providers oder bei Vertragsunterzeichnung gelten diese Bedingungen als anerkannt und angenommen.

 

§1 Allgemeines

1.1
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der P.S. Computersysteme als Verkäufer, sofern sie nicht mit der schriftlichen Zustimmung der P.S. Computersysteme abgeändert oder ausgeschlossen werden.

1.2
Abweichende Bedingungen des Käufers, die die P.S. Computersysteme nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für sie unverbindlich, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.


§2 Angebot und Vertragsabschluss

2.1
Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung der P.S. Computersysteme verbindlich.

2.2
Soweit Verkaufsmitarbeiter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag gehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkaufsmitarbeiters und der P.S. Computersysteme .


§3 Lieferungen; Verzug und Lieferungsmöglichkeit

3.1
Der Ablauf bestimmter Lieferfristen befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Satzung einer angemessenen Nachfrist und der Erklärung, das er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Dies gilt nicht, soweit die P.S. Computersysteme eine Frist oder seinen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.

3.2
Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

3.3
Soweit weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz bei der P.S. Computersysteme oder seinen Erfüllungsgehilfen vorliegt, hat die P.S. Computersysteme Verzug und Unmöglichkeit nicht zu vertreten. Im übrigen haftet sie nach den gesetzlichen Vorschriften.

3.4
Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung im nichtkaufmännischen Rechtsverkehr auf dem Unvermögen des Herstellers oder Vorlieferanten so können Käufer und P.S. Computersysteme vom Vertrag zurücktreten, soweit der Liefertermin um drei Monate überschritten wird.

3.5
Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist richtige und rechtzeitige Selbstlieferung vorbehalten.

3.6
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände - z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebs-störungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten etc., - auch wenn sie bei Vorlieferanten auftreten - verlängert sich, wenn die P.S. Computersysteme an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung behindert ist, die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird die P.S. Computersysteme von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die P.S. Computersysteme von der Lieferfrist frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche geltend machen. Auf die genannten Umstände kann sich die P.S. Computersysteme nur berufen, wenn sie den Käufer unverzüglich benachrichtigt.

3.7
Geringfügige Abweichungen der einzelnen Waren (z.B. Im Farbton oder aufgrund leichter konstruktiver Veränderungen) berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag.


§4 Versand und Gefahrenübergang, Verpackung

4.1
Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl der P.S. Computersysteme.

4.2
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn die Zustellung durch Fahrzeuge der P.S. Computersysteme erfolgt (Gefahrenübergang bei Verladen auf eigen Fahrzeuge des Verwenders).
Auch bei einen Versand innerhalb des gleichen Ortes handelt es sich um einen Versendungsverkauf im Sinne §447 BGB.

4.3
Die Waren wird nur auf Wunsch und auf Kosten des Käufers versichert. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.

4.4
Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die die P.S. Computersysteme nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

4.5
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der P.S. Computersysteme verlassen hat. Bei Sendungen an die P.S. Computersysteme trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der P.S. Computersysteme, sowie die gesamten Transportkosten.


§5 Preise und Zahlungsbedingungen

5.1
Die von der P.S. Computersysteme genannten Preise sind im kaufmännischen Verkehr vorbehalten, eine Preisänderung der Lieferwerke freibleibend.

5.2
Die Preise verstehen sich unverpackt ab Lager der P.S. Computersysteme oder ab Lieferwerk.

5.3
Zahlungen für Reparaturen, Dienstleistungen und Ersatzteile sind ohne Abzug sofort fällig. Sonstige Rechnungen sind innerhalb sieben Tage rein netto zahlbar.

5.4
Die P.S. Computersysteme nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungshalber an. Gutschrift über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem die P.S. Computersysteme über den Gegenstand verfügen kann.

5.5
Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest angenommen.

5.6
Bei Zahlungsverzug sind - unabhängig von der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Verzugszinsen in Höhe von 3% über den Kontokorrentkreditsatz zu zahlen.

5.7
Die Aufrechnung mit etwaigen von der P.S. Computersysteme bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Die Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechtes wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.

5.8
Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.


§6 Eigentumsvorbehalt

6.1
Die Ware (auch Softwareentwicklungen) bleibt Eigentum der P.S. Computersysteme bis zur Zahlung seiner sämtlichen, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchen Rechtsgrunde, bis zur Einlösung sämtlicher, der P.S. Computersysteme in Zahlung gegebenen Wechsel und Schecks, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung der P.S. Computersysteme.

6.2
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, in besonders bei Zahlungsverzug, ist die P.S. Computersysteme zum Rücktritt berechtigt.

6.3
Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt im Auftrag der P.S. Computersysteme und zwar unentgeltlich so wie ohne Verpflichtung für diesen in der Form, das die P.S. Computersysteme als Hersteller gemäß §950 BGB anzusehen ist, also zu jedem Zeitpunkt an den Erzeugnissen Eigentum behält. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht der P.S. Computersysteme gehörenden Waren durch den Käufer, steht der P.S. Computersysteme das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu der neu entstandenen Sache zur Zeit der Verarbeitung zu. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

6.4
Die Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen der P.S. Computersysteme aus dem Geschäftsverhältnis an die P.S. Computersysteme abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiter veräußert wird.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf die P.S. Computersysteme übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist die P.S. Computersysteme nicht berechtigt. Auf Verlangen der P.S. Computersysteme ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller, zur Zahlung an die P.S. Computersysteme bekannt zu geben.

6.5
Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind der P.S. Computersysteme unverzüglich schriftlich mittzuteilen. Bei Pfändungen ist das Pfändungsprotokoll oder eine Kopie davon beizufügen.

6.6
Übersteigt der Wert der für die P.S. Computersysteme bestehender Sicherheiten dessen Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so ist die P.S. Computersysteme auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl der P.S. Computersysteme verpflichtet.


§7 Mängelrüge und Gewährleistung

7.1
Der Käufer hat die in Empfang genommene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu überprüfen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige an die P.S. Computersysteme zu rügen.

7.2
Treten innerhalb der Garantiezeit, an den von der Garantie erfassten Teile Fehler auf, so ist der Kunde verpflichtet, diese innerhalb einer Frist von 2 Tagen nach ihrem Auftreten der P.S. Computersysteme anzuzeigen, andernfalls tritt ein Garantieverlust ein.
In den ersten 6 Monaten nach Übernahme der Waren kann ein Fehler auch ohne Einhaltung der Anzeigefrist geltend gemacht werden. Software und angefertigte Programmierungen der P.S. Computersysteme sind von einer Gewährleistung ausgeschlossen, sofern keine anderweitigen Verträge oder schriftliche Vereinbarungen getroffen worden sind.

7.3
Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl der P.S. Computersysteme Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung.

7.4
Wenn die P.S. Computersysteme eine Ihr gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne die Mängel zu beheben, oder Ersatz zu liefern, oder wenn Nach- bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist oder von der P.S. Computersysteme verweigert wird, so steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

7.5
Durch, seitens des Käufers oder Dritter, unsachgemäß vorgenommene Eingriffe, Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.

7.6
Fehlt der verkauften Ware im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges eine zugesicherte Eigenschaft, so steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu.
Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann er nur verlangen, soweit die Zusicherungen den Zweck verfolgte, ihn hiergegen abzusichern.

7.7
Bei Gebrauchtgeräten wird keine Garantie oder Gewährleistung übernommen.

7.8
Bei Dienstleistungen werden die ordnungsgemäßen Ausführungen vom Kunden bestätigt. Nachträgliche Reklamationen sind nicht möglich.

7.9
Bei gelieferter Ware werden nur die Garantieleistungen und Mängelleistungen des Herstellers gewährleistet. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

7.10
P.S. Computersysteme übernimmt keine Haftung bei Betriebsausfällen und Datenverlusten, die auf einen Garantiefall, oder bei Reparatur der Geräte, oder nach der Reparatur, entstehen.

7.11
Soweit Software und angefertigte Programmierungen zum Lieferumfang gehören, werden für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Hierbei wird auf die Urheberrechte verwiesen.


§8 Allgemeine Haftungsbegrenzung

Die Haftung der P.S. Computersysteme richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen.
Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Dies gilt für die P.S. Computersysteme wie seine Erfüllungsgehilfen.

§9 Datenschutz

Die P.S. Computersysteme ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbedingung oder im Zusammenhang mit dieser enthaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und verarbeitet werden.


§10 Zusätzliche Geschäftsbedingungen

Zusätzliche Geschäftsbedingungen (z. B. mieten von Webspace über die P.S. Computersysteme oder Dritte; allgemeine Miet- und Wartungsverträge) werden auf den jeweiligen Kauf- oder Mietverträgen gesondert aufgelistet. (Im Internet werden diese in der Sektion AGB unter dem Menüpunkt "verwandte Themen" gesondert aufgelistet)


§11 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Lieferungen, auch frachtfrei, ist Straubing Erfüllungsort für die Verbindlichkeiten des Käufers. Der Gerichtsstand ist Straubing. Wir dürfen jedoch am Sitz des Käufers und vor sonst möglichen Gerichten klagen. Für den Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sowie es für Geschäfte zwischen Inländern im Inland gilt, ausschließlich maßgebend. Bei Ungültigkeit von einem oder mehreren Punkten dieser Bedingungen behalten die Übrigen ihre Gültigke