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  Allgemeine Geschäftsbedingungen 
http://www.straubing.biz 
  ist ein Projekt der Plaga Sven Computersysteme ansässig in Straubing. Alle 
  Verträge werden mit der P.S. Computersysteme abgeschlossen.Die folgenden 
  Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge 
  (in schriftlicher sowie elektronischer Form) welche mit der Plaga .Sven Computersysteme 
  (nachfolgend P.S. Computersysteme bzw. Provider genannt) geschlossen werden. 
  Abweichende AGB`s der internationalen Vertragspartner werden nicht zum Vertragsbestandteil. 
  Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost (nicht 
  via Email) bestätigt wurden. Mündliche Aussagen und Abreden sind grundsätzlich 
  unverbindlich. Mit erstmaligem Zugriff auf einen Server des Providers oder 
  bei Vertragsunterzeichnung gelten diese Bedingungen als anerkannt und angenommen. 
  
§1 Allgemeines 
1.1  
  Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und 
  sonstige Leistungen der P.S. Computersysteme als Verkäufer, sofern sie 
  nicht mit der schriftlichen Zustimmung der P.S. Computersysteme abgeändert 
  oder ausgeschlossen werden. 
1.2  
  Abweichende Bedingungen des Käufers, die die P.S. Computersysteme nicht 
  ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für sie unverbindlich, auch 
  wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. 
 
  §2 Angebot und Vertragsabschluss 
2.1  
  Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen 
  werden erst nach schriftlicher Bestätigung der P.S. Computersysteme verbindlich. 
2.2  
  Soweit Verkaufsmitarbeiter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen 
  abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag gehen, bedürfen diese 
  stets der schriftlichen Bestätigung des Verkaufsmitarbeiters und der P.S. 
  Computersysteme . 
 
  §3 Lieferungen; Verzug und Lieferungsmöglichkeit 
3.1  
  Der Ablauf bestimmter Lieferfristen befreit den Käufer, der vom Vertrag 
  zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, 
  nicht von der Satzung einer angemessenen Nachfrist und der Erklärung, das 
  er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Dies gilt nicht, soweit 
  die P.S. Computersysteme eine Frist oder seinen Termin zur Leistung ausdrücklich 
  und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. 
   
  3.2  
  Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. 
3.3  
  Soweit weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz bei der P.S. Computersysteme 
  oder seinen Erfüllungsgehilfen vorliegt, hat die P.S. Computersysteme Verzug 
  und Unmöglichkeit nicht zu vertreten. Im übrigen haftet sie nach den 
  gesetzlichen Vorschriften. 
3.4  
  Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung im nichtkaufmännischen Rechtsverkehr 
  auf dem Unvermögen des Herstellers oder Vorlieferanten so können Käufer 
  und P.S. Computersysteme vom Vertrag zurücktreten, soweit der Liefertermin 
  um drei Monate überschritten wird. 
   
  3.5  
  Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist richtige und rechtzeitige Selbstlieferung 
  vorbehalten. 
3.6  
  Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher 
  und unverschuldeter Umstände - z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, 
  Betriebs-störungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen 
  Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten etc., - auch wenn sie bei Vorlieferanten 
  auftreten - verlängert sich, wenn die P.S. Computersysteme an der rechtzeitigen 
  Erfüllung seiner Verpflichtung behindert ist, die Lieferfrist in angemessenem 
  Umfang.  
  Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich 
  oder unzumutbar, so wird die P.S. Computersysteme von der Lieferverpflichtung 
  frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als zwei Monate dauert, 
  ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert 
  sich die Lieferzeit oder wird die P.S. Computersysteme von der Lieferfrist frei, 
  so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche geltend machen. 
  Auf die genannten Umstände kann sich die P.S. Computersysteme nur berufen, 
  wenn sie den Käufer unverzüglich benachrichtigt. 
3.7  
  Geringfügige Abweichungen der einzelnen Waren (z.B. Im Farbton oder aufgrund 
  leichter konstruktiver Veränderungen) berechtigen nicht zum Rücktritt 
  vom Vertrag.  
 
  §4 Versand und Gefahrenübergang, Verpackung 
4.1  
  Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl der P.S. 
  Computersysteme. 
4.2  
  Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn die 
  Zustellung durch Fahrzeuge der P.S. Computersysteme erfolgt (Gefahrenübergang 
  bei Verladen auf eigen Fahrzeuge des Verwenders). 
  Auch bei einen Versand innerhalb des gleichen Ortes handelt es sich um einen 
  Versendungsverkauf im Sinne §447 BGB.  
4.3  
  Die Waren wird nur auf Wunsch und auf Kosten des Käufers versichert. Die 
  Verpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. 
4.4  
  Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme 
  aus Gründen, die die P.S. Computersysteme nicht zu vertreten hat, so geht 
  die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer 
  über. 
4.5  
  Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport 
  ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das 
  Lager der P.S. Computersysteme verlassen hat. Bei Sendungen an die P.S. Computersysteme 
  trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis 
  zum Eintreffen der Ware bei der P.S. Computersysteme, sowie die gesamten Transportkosten. 
 
   
§5 Preise und 
  Zahlungsbedingungen 
5.1  
  Die von der P.S. Computersysteme genannten Preise sind im kaufmännischen 
  Verkehr vorbehalten, eine Preisänderung der Lieferwerke freibleibend. 
5.2  
  Die Preise verstehen sich unverpackt ab Lager der P.S. Computersysteme oder 
  ab Lieferwerk. 
5.3  
  Zahlungen für Reparaturen, Dienstleistungen und Ersatzteile sind ohne Abzug 
  sofort fällig. Sonstige Rechnungen sind innerhalb sieben Tage rein netto 
  zahlbar.  
5.4  
  Die P.S. Computersysteme nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige 
  Wechsel zahlungshalber an. Gutschrift über Wechsel und Schecks erfolgen 
  vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des 
  Tages, an dem die P.S. Computersysteme über den Gegenstand verfügen 
  kann. 
5.5  
  Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. 
  Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest angenommen. 
5.6  
  Bei Zahlungsverzug sind - unabhängig von der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens 
  - Verzugszinsen in Höhe von 3% über den Kontokorrentkreditsatz zu 
  zahlen. 
5.7  
  Die Aufrechnung mit etwaigen von der P.S. Computersysteme bestrittenen Gegenansprüchen 
  des Käufers ist nicht statthaft. Die Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechtes 
  wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche 
  ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf dem selben Vertragsverhältnis 
  beruhen. 
5.8  
  Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld 
  angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. 
  Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst 
  auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. 
  
  §6 Eigentumsvorbehalt 
6.1  
  Die Ware (auch Softwareentwicklungen) bleibt Eigentum der P.S. Computersysteme 
  bis zur Zahlung seiner sämtlichen, einschließlich der künftig 
  entstehenden Forderungen, gleich aus welchen Rechtsgrunde, bis zur Einlösung 
  sämtlicher, der P.S. Computersysteme in Zahlung gegebenen Wechsel und Schecks, 
  auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. 
  Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für 
  die Saldoforderung der P.S. Computersysteme. 
6.2  
  Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, in besonders bei Zahlungsverzug, 
  ist die P.S. Computersysteme zum Rücktritt berechtigt. 
6.3  
  Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt im Auftrag der P.S. Computersysteme 
  und zwar unentgeltlich so wie ohne Verpflichtung für diesen in der Form, 
  das die P.S. Computersysteme als Hersteller gemäß §950 BGB anzusehen 
  ist, also zu jedem Zeitpunkt an den Erzeugnissen Eigentum behält. Bei Verarbeitung 
  mit anderen, nicht der P.S. Computersysteme gehörenden Waren durch den 
  Käufer, steht der P.S. Computersysteme das Miteigentum an der neuen Sache 
  im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu der neu entstandenen 
  Sache zur Zeit der Verarbeitung zu. Für die aus der Verarbeitung entstehende 
  neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware 
  im Sinne dieser Bedingungen. 
6.4  
  Die Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der 
  Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen 
  der P.S. Computersysteme aus dem Geschäftsverhältnis an die P.S. Computersysteme 
  abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach 
  Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiter veräußert 
  wird. 
  Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur 
  berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung 
  auf die P.S. Computersysteme übergeht. Zu anderen Verfügungen über 
  die Vorbehaltsware ist die P.S. Computersysteme nicht berechtigt. Auf Verlangen 
  der P.S. Computersysteme ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem 
  Drittbesteller, zur Zahlung an die P.S. Computersysteme bekannt zu geben.  
6.5  
  Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind der 
  P.S. Computersysteme unverzüglich schriftlich mittzuteilen. Bei Pfändungen 
  ist das Pfändungsprotokoll oder eine Kopie davon beizufügen.  
6.6  
  Übersteigt der Wert der für die P.S. Computersysteme bestehender Sicherheiten 
  dessen Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so ist die P.S. Computersysteme 
  auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl 
  der P.S. Computersysteme verpflichtet. 
   
 
  §7 Mängelrüge und Gewährleistung 
7.1  
  Der Käufer hat die in Empfang genommene Ware unverzüglich nach Eintreffen 
  auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu überprüfen. 
  Offensichtliche Mängel hat er innerhalb einer Woche durch schriftliche 
  Anzeige an die P.S. Computersysteme zu rügen. 
7.2  
  Treten innerhalb der Garantiezeit, an den von der Garantie erfassten Teile Fehler 
  auf, so ist der Kunde verpflichtet, diese innerhalb einer Frist von 2 Tagen 
  nach ihrem Auftreten der P.S. Computersysteme anzuzeigen, andernfalls tritt 
  ein Garantieverlust ein. 
  In den ersten 6 Monaten nach Übernahme der Waren kann ein Fehler auch ohne 
  Einhaltung der Anzeigefrist geltend gemacht werden. Software und angefertigte 
  Programmierungen der P.S. Computersysteme sind von einer Gewährleistung 
  ausgeschlossen, sofern keine anderweitigen Verträge oder schriftliche Vereinbarungen 
  getroffen worden sind. 
7.3  
  Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl der P.S. Computersysteme Nachbesserung 
  fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. 
7.4  
  Wenn die P.S. Computersysteme eine Ihr gestellte angemessene Nachfrist verstreichen 
  lässt, ohne die Mängel zu beheben, oder Ersatz zu liefern, oder wenn 
  Nach- bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist oder von der P.S. Computersysteme 
  verweigert wird, so steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung 
  des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. 
7.5  
  Durch, seitens des Käufers oder Dritter, unsachgemäß vorgenommene 
  Eingriffe, Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für 
  die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. 
7.6  
  Fehlt der verkauften Ware im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges eine zugesicherte 
  Eigenschaft, so steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu. 
  Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann er nur verlangen, soweit die Zusicherungen 
  den Zweck verfolgte, ihn hiergegen abzusichern.  
7.7 
  Bei Gebrauchtgeräten wird keine Garantie oder Gewährleistung übernommen. 
7.8  
  Bei Dienstleistungen werden die ordnungsgemäßen Ausführungen 
  vom Kunden bestätigt. Nachträgliche Reklamationen sind nicht möglich. 
7.9  
  Bei gelieferter Ware werden nur die Garantieleistungen und Mängelleistungen 
  des Herstellers gewährleistet. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen 
  an Dritte ist ausgeschlossen. 
7.10  
  P.S. Computersysteme übernimmt keine Haftung bei Betriebsausfällen 
  und Datenverlusten, die auf einen Garantiefall, oder bei Reparatur der Geräte, 
  oder nach der Reparatur, entstehen.  
7.11  
  Soweit Software und angefertigte Programmierungen zum Lieferumfang gehören, 
  werden für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht 
  eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung 
  überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen 
  Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer 
  in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Hierbei wird auf 
  die Urheberrechte verwiesen. 
 
  §8 Allgemeine Haftungsbegrenzung 
Die Haftung der P.S. Computersysteme 
  richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen 
  Vereinbarungen. 
  Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung 
  von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluß und 
  aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch 
  vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Dies 
  gilt für die P.S. Computersysteme wie seine Erfüllungsgehilfen. 
§9 Datenschutz 
Die P.S. Computersysteme 
  ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbedingung oder im Zusammenhang 
  mit dieser enthaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom 
  Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes 
  zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, 
  dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und 
  verarbeitet werden. 
 
  §10 Zusätzliche Geschäftsbedingungen 
Zusätzliche Geschäftsbedingungen 
  (z. B. mieten von Webspace über die P.S. Computersysteme oder Dritte; allgemeine 
  Miet- und Wartungsverträge) werden auf den jeweiligen Kauf- oder Mietverträgen 
  gesondert aufgelistet. (Im Internet werden diese in der Sektion AGB unter dem 
  Menüpunkt "verwandte Themen" gesondert aufgelistet) 
 
  §11 Erfüllungsort, Gerichtsstand 
Erfüllungsort für 
  alle Lieferungen, auch frachtfrei, ist Straubing Erfüllungsort für 
  die Verbindlichkeiten des Käufers. Der Gerichtsstand ist Straubing. Wir 
  dürfen jedoch am Sitz des Käufers und vor sonst möglichen Gerichten 
  klagen. Für den Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sowie 
  es für Geschäfte zwischen Inländern im Inland gilt, ausschließlich 
  maßgebend. Bei Ungültigkeit von einem oder mehreren Punkten dieser 
  Bedingungen behalten die Übrigen ihre Gültigke 
   
 
    
 
         
         
       
         
       
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